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Die Situation |
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Achtung - Terminsache und Verjährung zum
31. Dezember 2011 !
Als
Aktionsgemeinschaft Fleesensee-Anleger vertreten wir seit drei Jahren
Kommanditisten des Ferienresorts Land Fleesensee und dabei
ausschließlich die Interessen von Kommanditisten.
Auf Grund der
aktuell offenkundig chaotischen und desaströsen Lage des
Fleesensee - Fonds (vgl. Protokoll und Unterlagen der letzten
Gesellschafterversammlung vom 26.09.2011 sowie die zum Ende
dieses Schreibens benannten Presseberichte), der praktisch
vollständigen Entwertung Ihrer Kommanditbeteiligung sowie der
drohenden Verjährungen zum 31.12.2011 haben wir uns entschieden,
mit diesem Rundschreiben direkt alle (ca. 2000) Kommanditisten
anzuschreiben und damit auch über unsere Mitglieder hinaus zur
längst überfälligen Aufklärung aller fraglichen
Sachverhalte erweiternd beizutragen.
Hierzu weisen wir
Sie auch darauf hin, dass wir auf Grund der dramatischen Lage und der
Verweigerung der Geschäftsführung zu jeder Zusammenarbeit
2011 gerichtlich und nunmehr rechtskräftig (Kammergericht Berlin;
Beschluss 23 U 173 / 11 vom 03.11.2011) die Herausgabe aller
Anlegeradressen erwirkt haben, um Sie direkt zu informieren, da es
geboten ist, die nachweislich bestehende Blockadepolitik der Fleesensee
- Geschäftsführung gegenüber der gebotenen
Aufklärung und Rechenschaftslegung auf diesem direkten Weg
zu durchbrechen.
Auf der Grundlage
der nachfolgend dargestellten Sachverhalte, Fragestellungen sowie des
benannten Aufklärungsbedarfes erhalten Sie zum Ende dieses
Schreibens auch eine Handlungsempfehlung zur kurzfristigen Wahrung
Ihrer Rechte.
Wir weisen Sie
darauf hin, dass dies seit Ihrer Zeichnung der Kommanditbeteiligung
1998 / 1999 / 2000 / 2001 die erste Anleger - Information ist, die
nicht von den Fleesensee - Initiatoren und der Fleesensee -
Initiatorengeschäftsführung veranlaßt, verfasst und
geprägt ist.
Wir sind uns
bewusst, dass dieses Rundschreiben von dortiger Seite zu heftigen
internen wie öffentlichen Reaktionen führen wird und
dürfen Ihnen versichern, dass wir den gesamten hier aufgezeigten
Sachverhalt bei Notwendigkeit und Bedarf weiter substantiieren
können und werden.
I Finanzvolumen „Land Fleesensee“ : Die Vernichtung Ihres Geldes
Die Finanzierung
des Resorts Land Fleesensee (vorm. Blücher) stellt sich auch
ausweislich der ersten Fondsprospekte aus April 1998 (Herausgeber:
Fleesensee Verwaltungs GmbH) wie folgt dar: Eigenkapital ca. DM 189.
000. 000 Kommanditkapital und ca. DM 92. 000. 000 Fördermittel des
Landes Mecklenburg - Vorpommern sowie DM 106. 000. 000 Fremdkapital des
Konsortialführers Norddeutsche Landesbank (Hannover)
gemäß Darlehensvertrag auf Schweizer Frankenbasis vom
17.06.1998. Der Gesamtumsatz des Resorts Land Fleesensee
beläuft sich nach Angabe der Fleesensee -
Geschäftsführung regelmäßig auf ca. plus / minus
€ 27. 000. 000 je Geschäftsjahr.
II Erfolg und Niedergang des Resorts Land Fleesensee
Es trifft zu,
daß es sich bei Land Fleesensee betreffend der jährlichen
Besucherzahlen und der Zimmerauslastung sowie der jährlichen
Umsatzzahlen um ein durchaus erfolgreiches Projekt handelt, allerdings:
Dieser Erfolg der Hotelbetriebe geht auf Kosten der gesamten
Infrastruktur (Therme, Golf- und Sportanlagen), die eigenständig
unwirtschaftlich sind und seit vielen Jahren mit hohen Beträgen
aus der Substanz (Eigenkapital) subventioniert werden.
Betreffend der
Therme Fleesensee (Fleesensee SPA) sind dies aktuell über €
600.000 / Jahr, was von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
TRINAVIS Böckmann. Schulz (Berlin) als „Erhaltungsaufwand
der Beteiligung“ ausgewiesen wird.
Letztlich ging und
geht der gesamte ‚Erfolg‘ (für wen ?) damit auf Kosten
des gesamten Eigenkapitals von ursprünglich ca. DM 281.000.000
(Kommanditkapital und Fördermittel) und damit Ihres gezeichneten
und eingezahlten Kommanditkapitals.
Weiter ist
festzuhalten, dass das oben benannte Darlehen der NordLB in Höhe
von ursprünglich (1998) DM 106. 000. 000 aktuell bei ca. €
60.000.000 (??) steht und sich somit in 12 Jahren nicht nur nicht
reduziert, sondern sogar erhöht hat.
Damit stehen dem
öffentlichen und veröffentlichten ‚Erfolg‘ des
Resorts intern die völlige Auszehrung des gesamten Eigenkapitals
und zudem die faktische Nichttilgung und Nichttilgbarkeit des
Fremdkapitals zu Lasten der Kommanditisten gegenüber.
Dies bedeutet für Sie:
In
den letzten 12 Jahren wurde bei der Gründung, Realisierung und dem
Betrieb von Land Fleesensee ein Kapitalvolumen von gesamt (Kommanditkapital, Fördermittel und bislang nicht getilgtes Darlehen als Fremdkapital)
von ca. € 200.000.000 (in Worten: Zweihundert Millionen
Euro) zu Lasten der Kommanditisten und der Fördermittel
unwiederbringlich aufgebraucht.
Damit stehen Sie als Kommanditist vor dieser Situation:
Das
gesamte Kommanditkapital und damit auch Ihr Kommanditanteil ist auf dem
Weg des Totalverlustes, die in den Anlegerprospekten der Fleesensee
Verwaltungs GmbH (zugleich auch Fleesensee - Geschäftsführung !) und
durch die Kapitalvertriebe Hohenlohe - Banghard (Stuttgart) und AWD
(Hannover) (ERWARTETE) Zinsausschüttungen (5%) Jahr
wurden nicht erwirtschaftet und zudem stehen Sie als Kommanditist
vor Rückzahlung der Gewinnunabhängigen Ausschüttungen in noch nicht absehbarer Höhe.
Schließlich:
Die bisher von der Geschäftsführung vorgestellten
Sanierungskonzepte wurden nicht angenommen/umgesetzt.
III Erklärungen der Fleesensee – Geschäftsführung
Die Fleesensee -
Geschäftsführung verweist seit vielen Jahren unter
Ausblendung des verbrauchten Kommanditkapitals / Eigenkapitals und der
desaströsen Darlehenssituation stereotyp auf den Erfolg von Land
Fleesensee mit den oben benannten Jahresumsätzen.
Betreffend der
völligen Schieflage benennt sie ursächlich praktisch
ausschließlich die Tatsache, dass es sich bei dem Darlehen der
NordLB um ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken handelt
und dies auf Grund der Stärke des Franken durchschlage.
Zugleich verweist
die Geschäftsführung beständig und insbesondere
öffentlich im wesentlichen auf Gesamtumsätze und
Gästezahlen, völlig untergeordnet wird die Frage der
operativen Betriebsergebnisse behandelt, die jedoch die Basis der
Substanzerhaltung Ihrer Beteiligung, der Zinsausschüttungen an
alle Kommanditisten und der Bedienung des Fremdkapitals wäre.
Exemplarisch wird
hierzu auch auf die Ihnen übersandte Presseinformation „Land
Fleesensee auf stabilem Kurs / Hotelbetriebe werden Belegung und
Umsätze 2011 voraussichtlich erneut steigern“ vom 27.09.2011
der Fleesensee - Geschäftsführung verwiesen.
IV Angebliche Sanierungskonzepte der Fleesensee – Geschäftsführung
Die Fleesensee -
Geschäftsführung bekundet seit Jahren und insbesondere in
diesem Jahr angebliche Sanierungskonzepte und Sanierungslösungen,
obwohl solche unter den gegebenen Umständen und Rahmenbedingungen eher
aussichtslos sind.
Die
jetzige desaströse Situation ist eingetreten, obwohl das
Gesamtresort nach Angaben der Geschäftsführung seit über
10 Jahren bei einem Gesamtumsatz von ca. € 27. 000. 000
liegt. Dieser Umsatz ist jedoch ohne grundsätzliche strukturelle
und personelle Bereinigungen und den Einsatz erheblicher Sanierungs-
und Neuinvestitionen nicht steigerbar.
Uns liegen
aktuelle und kompetente (Rechtsanwälte / Notare / Steuerberater /
Tourismus- und Marketingexperten) Ausarbeitungen vor, die in
Zusammenarbeit mit uns ausgearbeitet wurden, die Situation von Land
Fleesensee analysieren und zugleich den Investitionsbedarf für die
Bereinigung aller Altlasten und eine konstruktive Zukunft aufzeigen.
Diese
Ausarbeitungen erfolgten im Auftrag potentieller Investoren. Diese
lehnen in Kenntnis der gesamten Situation alle Gespräche mit der
bisherigen und aktuellen Fleesensee - Geschäftsführung, weil
sinnlos und unzumutbar, ab.
Auch dies ist ein
Grund, weshalb wir Sie mit diesem Schreiben vorsorglich direkt als
betroffene Kommanditisten, Miteigentümer und Mitunternehmer
ansprechen.
V Gefahr in Verzug: Insolvenzgefahr für Land Fleesensee
Land Fleesensee
bewegt sich permanent in einer Insolvenzgefahr, was von dem
Geschäftsführer Fricke jedoch öffentlich beharrlich
dementiert wird. Gemäß dem Bericht „In
Fleesenseenot“ in SUPERillu Nr. 30 vom 21.07.2011 erklärt er
zu den anhaltenden „Pleitegerüchten“: „ …
Es ist unverantwortlich, solche falschen Meldungen in die Welt zu
setzen …“.
Von diesen
öffentlichen Bekundungen ungerührt holte Herr Fricke jedoch
zugleich Angebote über eine entsprechende Beratung bei der Kanzlei
LEONHARDT Rechtsanwälte (Berlin) ein unter den Überschriften:
„Etwaige Insolvenzgründe der Gesellschaft /
Sanierungsfähigkeit der Gesellschaft / Verhandlungen mit
Gläubigern / Gesellschaftern / Erstellung eines Insolvenzplans /
ggf. Formulierung des Insolvenzantrages“.
Ausweislich des
Protokolls der 12. ordentlichen Gesellschafterversammlung vom
26.09.2011 der Fleesensee GmbH & Co. Entwicklungs- KG ist die
Kanzlei LEONHARDT mittlerweile mandatiert.
VI Die Konsequenzen für Sie und Ihre Kommanditbeteiligung
Aktuell besteht
der Totalverlust Ihrer Kommanditbeteiligung, zudem haben Sie zu
besorgen, daß Sie alle auf Ihre Beteiligung ausgereichten
‚Zinsen‘ zurückzahlen müssen, da sie aus der
Substanz, nicht aber aus dem operativen Betriebsergebnis bezahlt
wurden. Als Miteigentümer und Mitunternehmer von Land Fleesensee
drohen Ihnen zudem Nachschusspflichten in noch nicht absehbarer
Höhe. Entsprechend ist Ihre Prüfung Ihrer individuellen
Situation geboten.
VII Der Niedergang von Land Fleesensee: Jahrelanger Missbrauch Ihres Vertrauens
Die Ursachen und
Gründe des Niederganges von Land Fleesensee zu Lasten der
Kommanditisten haben sich über Jahre aufgebaut, kumuliert und
verselbständigt. Um welche Ursachen und Gründe es sich im
Einzelnen und in der Summe handelt, ist uns in seinen Grundzügen
bekannt und bedarf in seinen Details der unverzüglichen und
dringenden Aufklärung.
VIII Aufklärung tut Not: Die bisherige Verhinderung
Ureigenste Aufgabe
der Fleesensee - Geschäftsführung wäre es längst
gewesen, dieser Aufklärung im Interesse der Gesellschaft und aller
Kommanditisten unverzüglich und vorbehaltlos nachzugehen. Dies
erfolgt jedoch nicht.
Gleichfalls
wäre dies Aufgabe des Beirates der Fleesensee -
Geschäftsführung, auch von dort erfolgt dies jedoch nicht, im
Gegenteil: Die auf der 11. ordentlichen Gesellschafterversammlung vom
21. / 22.11.2010 mit 16% der Stimmen neu gewählte Beirätin
Uta Vogel wird (in Ignorierung aller ihr bekundeter Zusagen) von der
Geschäftsführung und ihren beiden Beiratskollegen ausgegrenzt
und von Informationsflüssen ausgeschlossen.
Als Folge ist die
von Ihnen gewählte Beirätin Uta Vogel nicht in der Lage,
ihren entsprechenden Aufgaben, Zusagen und Verpflichtungen nachzukommen.
IX Die Aufklärung
Damit ist es
geboten, dass die Aufklärung nunmehr direkt und selbständig
durch die Kommanditisten erfolgt, da die hierzu berufenen und
verantwortlichen Organe, Geschäftsführung und Beirat, hierzu
nicht bereit und nicht in der Lage sind.
Notwendig ist die
(ohne weiteres mögliche) Aufklärung aller Umstände seit
1998 (Baubeginn), die über Jahre zu der aktuellen Schieflage und
dem annähernden Totalverlust des Eigenkapitals von Land Fleesensee und damit
jedenfalls der faktischen Enteignung Ihrer Kommanditanteile
führten, insbesondere:
- Grundstückserwerb
des Fleesensee - Areals von ca. 550 000 qm durch die Initiatoren:
Erwerbspreise, Weiterveräußerungspreise an die
Fondsgesellschaft, Ermittlung Differenzbeträge
- Interessenskollissionen
auf Seite der Initiatoren David Katz und Freedom Reitz, der
Initiatorengeschäftsführer Fricke und Döbber -
Rüther sowie aller Resortgesellschaften mit allen Folgen
- Baukosten,
Baumängel und Bauschäden: Wahrung / Liquidierung
entsprechender Schadenersatzansprüche und / oder Nichtwahrung /
Verhinderung von Haftungsinanspruchnahmen
- Abgrenzung berechtigte / unberechtigte Entnahmen („weiche Kosten“) seitens der Initiatoren nach Grund und Höhe
- Überprüfung
der ordnungsgemäßen und vollständigen Buchführung
und Rechnungslegung und der entsprechenden Jahresabschlüsse /
Bilanzen des Fleesensee - Konzerns und der Steuererklärungen
- Einzel- und
Gesamtkosten aller Beratungshonorare (Rechtsanwälte,
Steuerberater, Wirtschaftprüfer, Sanierungsberater etc. etc.) nach
Grund und Höhe
- Prüfung
aller Mittelverwendungen seit 1998 mit der aktuellen Folge: Aufzehrung
des gesamten Eigenkapitals, aktuelle Darlehenshöhe Fremdkapital,
Rückzahlungen Ausschüttungen, Nachschusspflichten
- Überprüfung
aller vorgelegten mit den im Bundesanzeiger veröffentlichen
Bilanzen. Die beispielhafte anwaltliche Überprüfung des
Jahres 2008 ergab hier erhebliche und aufklärungsbedürftige
Differenzen
- Unterlassene
Aufklärungspflicht über die wirklichen und vollständigen
Umstände und Gründe des Wegfalls der beiden
Managementverträge Therme (Wegfall bereits bei
Resorteröffnung am 28.04.2000 !) und Golf- und Sportanlagen
(Wegfall 2008) und der damit verbundenen Ergebnisgarantien und
Gewinnbeteiligungen
- Aufklärung
über die Gründe und Ursachen des Krisengespräches vom
15.02.2001 in Frankfurt am Main und das Verschweigen (Teilnehmer:
Initiator David Katz, Geschäftsführer Detlev U. Fricke,
TRINAVIS Böckmann.Schulz, Kapitalvertriebe Hohenlohe - Banghard
und AWD, Relax Therme Fleesensee u.a.) dieser Besprechung
gegenüber allen Kommanditisten
- Aufklärung
über die aktuelle Insolvenzgefahr (Überschuldung und / oder
Zahlungsunfähigkeit) und die Konsequenzen daraus für alle
Kommanditisten
- Aufklärung
über die gesamte Verjährungsproblematik aller Ansprüche
im Fleesensee - Komplex und Wahrnehmung aller entsprechender Interessen
der Kommanditisten durch die Fleesensee - Geschäftsführung.
X Handlungsempfehlung – Ihre letzte Chance
Auf Grund der oben
aufgezeigten Situation und Sachverhalte raten wir Ihnen, und dies auch
in Rücksicht auf eine wahrscheinliche
„Ultimoverjährung“ zum 31.12.2011 aller wesentlichen
Ansprüche, unverzüglich zu folgenden Maßnahmen:
1)
Berechnen Sie Ihre
insgesamt erhaltenen ‚Ausschüttungen‘, deren
Rückzahlungspflicht jedenfalls im Insolvenzfall (Stichwort:
Unzulässige Teilrückzahlungen des Kommanditkapitals) droht
und beachten Sie, daß Sie einer Rückzahlungspflicht in noch nicht
absehbarer Höhe unterliegen können. Betreffend der Frage der
Zulässigkeit von bisher geleisteten
‚Zinsausschüttungen‘ weisen wir auch auf aktuell
laufende (??) Prüfungen des Finanzamtes für
Körperschaften IV (Betriebsprüfungsstelle) / Berlin hin.
2)
Beraten Sie Ihre persönliche Situation kurzfristig mit Personen Ihres Vertrauens.
3)
Prüfen Sie
Ihre Einreichung einer Schadenersatzklage oder die Anrufung einer
staatlich autorisierten Schiedsstelle zur Wahrung und Durchsetzung
Ihrer Rechte und allein schon zur Wahrung drohender Verjährungen
(wesentlicher Verjährungstermin: 31.12.2011).
4)
Ersuchen Sie die
Geschäftsführung auch direkt, Ihnen gegenüber sofort
umfassende Aufklärung zu geben und Rechenschaft zu legen seit 1998
und im Sinne dieses Schreibens.
5)
Verlangen Sie und
stimmen Sie (Formular anbei) für die unverzügliche
Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung zur
Aufklärung und vorbehaltlosen Erörterung der gesamten
Situation als Grundlage und wesentliche Voraussetzung Ihrer weiteren
Entscheidungen.
6)
Prüfen Sie
die Einschaltung von Aufsichtsbehörden, Standesvertretungen und
Staatsanwaltschaften auf Grund des dringenden Verdachtes strafbarer
Handlungen (Untreue, Betrug, Verdeckungshandlungen etc.) zu Lasten der
Kommanditisten.
Hierin
sehen wir Ihre einzige Chance, Ihre Rechte auf Schadenersatz zu wahren
und weitere Schadenspotentiale (Rückzahlung unzulässiger
Ausschüttungen) zu minimieren und beachten
Sie:
„Das Kind liegt schon sehr lange im Brunnen, und es ist bereits fünf vor 12“.
Auf Wunsch und
Anfrage stehen wir Ihnen und / oder von Ihnen benannten und
bevollmächtigten Fachleuten und Vertrauten gerne in allen hier
benannten Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung, zumal nur ein
möglichst gemeinsames Vorgehen zielführend sein kann und wird.
XI Wahren Sie Ihre letzte Chance
Werden Sie Mitglied in der Aktionsgemeinschaft (einen Aufnahmeantrag finden Sie hier).
Retten Sie Ihre Forderung, indem Sie verjährungshemmende Maßnahmen einleiten.
Fordern Sie die
Verantwortlichen zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung auf.
Angeblich soll dies in Einzelfällen bereits passiert sein. Belege
hierüber liegen uns bedauerlicherweise nicht vor. Sofern Ihnen
hierüber ein Beleg vorliegt, bitten wir um Übersendung.
Sollte die Gegenseite
nicht auf die Einrede der Verjährung verzichten, haben wir einen
kostengünstigen Weg für unsere Mitglieder der
Aktionsgemeinschaft gefunden.
Zur Verifizierung der oben benannten Sachverhalte weisen wir beispielhaft auch auf folgende Presseberichte hin:
„Wirbel im Paradies“; Reportage über die Projektvision in Magazin FOCUS vom 24.10.1994
„Sünden im Paradies“; Magazin FOCUS vom 30.07.2001
„Glanz und Tristesse“; Süddeutsche Zeitung vom 07./08.08.2010
„Fleesensee - Fonds in Turbulenzen“; Magazin FOCUS vom 11.07.2011
„Kapitalnot in Prestige - Herbergen“; Nordkurier vom 14.07.2011
„In Fleesenseenot“; SUPERillu vom 21.07.2011
„Schimmel in der Therme“; DER SPIEGEL vom 22.08.2011
„Land Fleesensee droht die Zahlungsunfähgkeit“; Immobilien Zeitung vom 01.09.2011.
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