Kopf






Die Situation

Achtung - Terminsache und Verjährung zum 31. Dezember 2011 !


Als Aktionsgemeinschaft Fleesensee-Anleger vertreten wir seit drei Jahren Kommanditisten des Ferienresorts Land Fleesensee und dabei ausschließlich die Interessen von Kommanditisten.

Auf Grund der aktuell offenkundig chaotischen und desaströsen Lage des Fleesensee - Fonds (vgl. Protokoll und Unterlagen der letzten Gesellschafterversammlung vom 26.09.2011 sowie  die zum Ende dieses Schreibens benannten Presseberichte), der praktisch vollständigen Entwertung Ihrer Kommanditbeteiligung sowie der drohenden Verjährungen zum 31.12.2011 haben wir uns entschieden, mit diesem Rundschreiben direkt alle (ca. 2000) Kommanditisten anzuschreiben und damit auch über unsere Mitglieder hinaus zur längst überfälligen Aufklärung aller fraglichen Sachverhalte erweiternd beizutragen.

Hierzu weisen wir Sie auch darauf hin, dass wir auf Grund der dramatischen Lage und der Verweigerung der Geschäftsführung zu jeder Zusammenarbeit 2011 gerichtlich und nunmehr rechtskräftig (Kammergericht Berlin; Beschluss 23 U 173 / 11 vom 03.11.2011) die Herausgabe aller Anlegeradressen erwirkt haben, um Sie direkt zu informieren, da es geboten ist, die nachweislich bestehende Blockadepolitik der Fleesensee - Geschäftsführung gegenüber der gebotenen Aufklärung und Rechenschaftslegung auf diesem direkten Weg  zu durchbrechen.

Auf der Grundlage der nachfolgend dargestellten Sachverhalte, Fragestellungen sowie des benannten Aufklärungsbedarfes erhalten Sie zum Ende dieses Schreibens auch eine Handlungsempfehlung zur kurzfristigen Wahrung Ihrer Rechte.

Wir weisen Sie darauf hin, dass dies seit Ihrer Zeichnung der Kommanditbeteiligung 1998 / 1999 / 2000 / 2001 die erste Anleger - Information ist, die nicht von den Fleesensee - Initiatoren und der Fleesensee - Initiatorengeschäftsführung veranlaßt, verfasst und geprägt ist.

Wir sind uns bewusst, dass dieses Rundschreiben von dortiger Seite zu heftigen internen wie öffentlichen Reaktionen führen wird und dürfen Ihnen versichern, dass wir den gesamten hier aufgezeigten Sachverhalt bei Notwendigkeit und Bedarf weiter substantiieren können und werden.

I    Finanzvolumen „Land Fleesensee“ : Die Vernichtung Ihres Geldes

Die Finanzierung des Resorts Land Fleesensee (vorm. Blücher) stellt sich auch ausweislich der ersten Fondsprospekte aus April 1998 (Herausgeber: Fleesensee Verwaltungs GmbH) wie folgt dar: Eigenkapital ca. DM 189. 000. 000 Kommanditkapital und ca. DM 92. 000. 000 Fördermittel des Landes Mecklenburg - Vorpommern sowie DM 106. 000. 000 Fremdkapital des Konsortialführers Norddeutsche Landesbank (Hannover) gemäß Darlehensvertrag auf Schweizer Frankenbasis vom 17.06.1998.  Der Gesamtumsatz des Resorts Land Fleesensee beläuft sich nach Angabe der Fleesensee - Geschäftsführung regelmäßig auf ca. plus / minus € 27. 000. 000 je Geschäftsjahr.

II    Erfolg und Niedergang des Resorts Land Fleesensee

Es trifft zu, daß es sich bei Land Fleesensee betreffend der jährlichen Besucherzahlen und der Zimmerauslastung sowie der jährlichen Umsatzzahlen um ein durchaus erfolgreiches Projekt handelt, allerdings: Dieser Erfolg der Hotelbetriebe geht auf Kosten der gesamten Infrastruktur (Therme, Golf- und Sportanlagen), die eigenständig unwirtschaftlich sind und seit vielen Jahren mit hohen Beträgen aus der Substanz (Eigenkapital) subventioniert werden.

Betreffend der Therme Fleesensee (Fleesensee SPA) sind dies aktuell über € 600.000 / Jahr, was von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TRINAVIS Böckmann. Schulz (Berlin) als „Erhaltungsaufwand der Beteiligung“ ausgewiesen wird.

Letztlich ging und geht der gesamte ‚Erfolg‘ (für wen ?) damit auf Kosten des gesamten Eigenkapitals von ursprünglich ca. DM 281.000.000 (Kommanditkapital und Fördermittel) und damit Ihres gezeichneten und eingezahlten Kommanditkapitals.

Weiter ist festzuhalten, dass das oben benannte Darlehen der NordLB in Höhe von ursprünglich (1998) DM 106. 000. 000 aktuell bei ca. € 60.000.000 (??) steht und sich somit in 12 Jahren nicht nur nicht reduziert, sondern sogar erhöht hat.

Damit stehen dem öffentlichen und veröffentlichten ‚Erfolg‘ des Resorts intern die völlige Auszehrung des gesamten Eigenkapitals und zudem die faktische Nichttilgung und Nichttilgbarkeit des Fremdkapitals zu Lasten der Kommanditisten gegenüber.

Dies bedeutet für Sie:

In den letzten 12 Jahren wurde bei der Gründung, Realisierung und dem Betrieb von Land Fleesensee ein Kapitalvolumen von gesamt (Kommanditkapital, Fördermittel und bislang nicht getilgtes Darlehen als Fremdkapital) von ca. € 200.000.000 (in Worten: Zweihundert Millionen Euro)  zu Lasten der Kommanditisten und der Fördermittel unwiederbringlich aufgebraucht.

Damit stehen Sie als Kommanditist vor dieser Situation:
Das gesamte Kommanditkapital und damit auch Ihr Kommanditanteil ist auf dem Weg des Totalverlustes, die in den Anlegerprospekten der Fleesensee Verwaltungs GmbH (zugleich auch  Fleesensee  - Geschäftsführung !) und durch die Kapitalvertriebe Hohenlohe - Banghard (Stuttgart) und AWD (Hannover) (ERWARTETE) Zinsausschüttungen (5%) Jahr wurden nicht erwirtschaftet  und zudem stehen Sie als Kommanditist vor Rückzahlung der Gewinnunabhängigen Ausschüttungen in noch nicht absehbarer Höhe.

Schließlich: Die bisher von der Geschäftsführung vorgestellten Sanierungskonzepte wurden nicht angenommen/umgesetzt. 

III    Erklärungen der Fleesensee – Geschäftsführung

Die Fleesensee - Geschäftsführung  verweist seit vielen Jahren unter Ausblendung des verbrauchten Kommanditkapitals / Eigenkapitals und der desaströsen Darlehenssituation stereotyp auf den Erfolg von Land Fleesensee mit den oben benannten Jahresumsätzen.

Betreffend der völligen Schieflage benennt sie  ursächlich praktisch ausschließlich die Tatsache, dass es sich bei dem Darlehen der NordLB um ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken handelt und dies auf Grund der Stärke des Franken durchschlage.

Zugleich verweist die Geschäftsführung beständig und insbesondere öffentlich im wesentlichen auf Gesamtumsätze und Gästezahlen, völlig untergeordnet wird die Frage der operativen Betriebsergebnisse behandelt, die jedoch die Basis der Substanzerhaltung Ihrer Beteiligung, der Zinsausschüttungen an alle Kommanditisten und der Bedienung des Fremdkapitals wäre.

Exemplarisch wird hierzu auch auf die Ihnen übersandte Presseinformation „Land Fleesensee auf stabilem Kurs / Hotelbetriebe werden Belegung und Umsätze 2011 voraussichtlich erneut steigern“ vom 27.09.2011 der Fleesensee - Geschäftsführung verwiesen.

IV    Angebliche Sanierungskonzepte der Fleesensee – Geschäftsführung

Die Fleesensee - Geschäftsführung bekundet seit Jahren und insbesondere in diesem Jahr angebliche Sanierungskonzepte und Sanierungslösungen, obwohl solche unter den gegebenen Umständen und Rahmenbedingungen eher aussichtslos sind.

Die jetzige desaströse Situation ist eingetreten, obwohl das Gesamtresort nach Angaben der Geschäftsführung seit über 10 Jahren bei einem Gesamtumsatz von ca. € 27. 000. 000 liegt. Dieser Umsatz ist jedoch ohne grundsätzliche strukturelle und personelle Bereinigungen und den Einsatz erheblicher Sanierungs- und Neuinvestitionen nicht steigerbar.

Uns liegen aktuelle und kompetente (Rechtsanwälte / Notare / Steuerberater / Tourismus- und Marketingexperten) Ausarbeitungen vor, die in Zusammenarbeit mit uns ausgearbeitet wurden, die Situation von Land Fleesensee analysieren und zugleich den Investitionsbedarf für die Bereinigung aller Altlasten und eine konstruktive Zukunft aufzeigen.

Diese Ausarbeitungen erfolgten im Auftrag potentieller Investoren. Diese lehnen in Kenntnis der gesamten Situation alle Gespräche mit der bisherigen und aktuellen Fleesensee - Geschäftsführung, weil sinnlos und unzumutbar, ab.

Auch dies ist ein Grund, weshalb wir Sie mit diesem Schreiben vorsorglich direkt als betroffene Kommanditisten, Miteigentümer und Mitunternehmer ansprechen.

V    Gefahr in Verzug: Insolvenzgefahr für Land Fleesensee

Land Fleesensee bewegt sich permanent in einer Insolvenzgefahr, was von dem Geschäftsführer Fricke jedoch öffentlich beharrlich dementiert wird. Gemäß dem Bericht „In Fleesenseenot“ in SUPERillu Nr. 30 vom 21.07.2011 erklärt er zu den anhaltenden „Pleitegerüchten“: „ … Es ist unverantwortlich, solche falschen Meldungen in die Welt zu setzen …“.

Von diesen öffentlichen Bekundungen ungerührt holte Herr Fricke jedoch zugleich Angebote über eine entsprechende Beratung bei der Kanzlei LEONHARDT Rechtsanwälte (Berlin) ein unter den Überschriften: „Etwaige Insolvenzgründe der Gesellschaft / Sanierungsfähigkeit der Gesellschaft / Verhandlungen mit Gläubigern / Gesellschaftern / Erstellung eines Insolvenzplans / ggf. Formulierung des Insolvenzantrages“.

Ausweislich des Protokolls der 12. ordentlichen Gesellschafterversammlung vom 26.09.2011 der Fleesensee GmbH & Co. Entwicklungs- KG  ist die Kanzlei LEONHARDT mittlerweile mandatiert.

 VI    Die Konsequenzen für Sie und Ihre Kommanditbeteiligung

Aktuell besteht der Totalverlust Ihrer Kommanditbeteiligung, zudem haben Sie zu besorgen, daß Sie alle auf Ihre Beteiligung ausgereichten ‚Zinsen‘ zurückzahlen müssen, da sie aus der Substanz, nicht aber aus dem operativen Betriebsergebnis bezahlt wurden. Als Miteigentümer und Mitunternehmer von Land Fleesensee drohen Ihnen zudem Nachschusspflichten in noch nicht absehbarer Höhe. Entsprechend ist Ihre Prüfung Ihrer individuellen Situation geboten.

VII    Der Niedergang von Land Fleesensee: Jahrelanger Missbrauch Ihres Vertrauens

Die Ursachen und Gründe des Niederganges von Land Fleesensee zu Lasten der Kommanditisten haben sich über Jahre aufgebaut, kumuliert und verselbständigt. Um welche Ursachen und Gründe es sich im Einzelnen und in der Summe handelt, ist uns in seinen Grundzügen bekannt und bedarf in seinen Details der unverzüglichen und dringenden Aufklärung.

VIII    Aufklärung tut Not: Die bisherige Verhinderung

Ureigenste Aufgabe der Fleesensee - Geschäftsführung wäre es längst gewesen, dieser Aufklärung im Interesse der Gesellschaft und aller Kommanditisten unverzüglich und vorbehaltlos nachzugehen. Dies erfolgt jedoch nicht.

Gleichfalls wäre dies Aufgabe des Beirates der Fleesensee - Geschäftsführung, auch von dort erfolgt dies jedoch nicht, im Gegenteil: Die auf der 11. ordentlichen Gesellschafterversammlung vom 21. / 22.11.2010 mit 16% der Stimmen neu gewählte Beirätin Uta Vogel wird (in Ignorierung aller ihr bekundeter Zusagen) von der Geschäftsführung und ihren beiden Beiratskollegen ausgegrenzt und von Informationsflüssen ausgeschlossen.

Als Folge ist die von Ihnen gewählte Beirätin Uta Vogel nicht in der Lage, ihren entsprechenden Aufgaben, Zusagen und Verpflichtungen nachzukommen.

IX    Die Aufklärung

Damit ist es geboten, dass die Aufklärung nunmehr direkt und selbständig durch die Kommanditisten erfolgt, da die hierzu berufenen und verantwortlichen Organe, Geschäftsführung und Beirat, hierzu nicht bereit und nicht in der Lage sind.

Notwendig ist die (ohne weiteres mögliche) Aufklärung aller Umstände seit 1998 (Baubeginn), die über Jahre zu der aktuellen Schieflage und dem annähernden Totalverlust des Eigenkapitals von Land Fleesensee und damit jedenfalls der faktischen Enteignung Ihrer Kommanditanteile führten, insbesondere:

  • Grundstückserwerb des Fleesensee - Areals von ca. 550 000 qm durch die Initiatoren: Erwerbspreise, Weiterveräußerungspreise an die Fondsgesellschaft, Ermittlung Differenzbeträge
  • Interessenskollissionen auf Seite der Initiatoren David Katz und Freedom Reitz, der Initiatorengeschäftsführer Fricke und Döbber - Rüther sowie aller Resortgesellschaften mit allen Folgen
  • Baukosten, Baumängel und Bauschäden: Wahrung / Liquidierung entsprechender Schadenersatzansprüche und / oder Nichtwahrung / Verhinderung von Haftungsinanspruchnahmen
  • Abgrenzung berechtigte / unberechtigte Entnahmen („weiche Kosten“) seitens der Initiatoren nach Grund und Höhe
  • Überprüfung der ordnungsgemäßen und vollständigen Buchführung und Rechnungslegung und der entsprechenden Jahresabschlüsse / Bilanzen des Fleesensee - Konzerns und der Steuererklärungen
  • Einzel- und Gesamtkosten aller Beratungshonorare (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftprüfer, Sanierungsberater etc. etc.) nach Grund und Höhe
  • Prüfung aller Mittelverwendungen seit 1998 mit der aktuellen Folge: Aufzehrung des gesamten Eigenkapitals, aktuelle Darlehenshöhe Fremdkapital, Rückzahlungen Ausschüttungen, Nachschusspflichten
  • Überprüfung aller vorgelegten mit den im Bundesanzeiger veröffentlichen Bilanzen. Die beispielhafte anwaltliche Überprüfung des Jahres 2008 ergab hier erhebliche und aufklärungsbedürftige Differenzen
  • Unterlassene Aufklärungspflicht über die wirklichen und vollständigen Umstände und Gründe des Wegfalls der beiden Managementverträge Therme (Wegfall bereits bei Resorteröffnung am 28.04.2000 !) und Golf- und Sportanlagen (Wegfall 2008) und der damit verbundenen Ergebnisgarantien und Gewinnbeteiligungen
  • Aufklärung über die Gründe und Ursachen des Krisengespräches vom 15.02.2001 in Frankfurt am Main und das Verschweigen (Teilnehmer: Initiator David Katz, Geschäftsführer Detlev U. Fricke, TRINAVIS Böckmann.Schulz, Kapitalvertriebe Hohenlohe - Banghard und AWD, Relax Therme Fleesensee u.a.) dieser Besprechung gegenüber allen Kommanditisten
  • Aufklärung über die aktuelle Insolvenzgefahr (Überschuldung und / oder Zahlungsunfähigkeit) und die Konsequenzen daraus für alle Kommanditisten
  • Aufklärung über die gesamte Verjährungsproblematik aller Ansprüche im Fleesensee - Komplex und Wahrnehmung aller entsprechender Interessen der Kommanditisten durch die Fleesensee - Geschäftsführung.

X    Handlungsempfehlung – Ihre letzte Chance

Auf Grund der oben aufgezeigten Situation und Sachverhalte raten wir Ihnen, und dies auch in Rücksicht auf eine wahrscheinliche „Ultimoverjährung“ zum 31.12.2011 aller wesentlichen Ansprüche, unverzüglich zu folgenden Maßnahmen:

1)
Berechnen Sie Ihre insgesamt erhaltenen ‚Ausschüttungen‘, deren Rückzahlungspflicht jedenfalls im Insolvenzfall (Stichwort: Unzulässige Teilrückzahlungen des Kommanditkapitals) droht und beachten Sie, daß Sie einer Rückzahlungspflicht in noch nicht absehbarer Höhe unterliegen können. Betreffend der Frage der Zulässigkeit von bisher geleisteten ‚Zinsausschüttungen‘ weisen wir auch auf aktuell laufende (??) Prüfungen des Finanzamtes für Körperschaften IV (Betriebsprüfungsstelle) / Berlin hin.

2)
Beraten Sie Ihre persönliche Situation kurzfristig  mit Personen Ihres Vertrauens.

3)
Prüfen Sie Ihre Einreichung einer Schadenersatzklage oder die Anrufung einer staatlich autorisierten Schiedsstelle zur Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte und allein schon zur Wahrung drohender Verjährungen (wesentlicher Verjährungstermin: 31.12.2011).

4)
Ersuchen Sie die Geschäftsführung auch direkt, Ihnen gegenüber sofort umfassende Aufklärung zu geben und Rechenschaft zu legen seit 1998 und im Sinne dieses Schreibens.

5)
Verlangen Sie und stimmen Sie (Formular anbei) für die unverzügliche Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung zur Aufklärung und vorbehaltlosen Erörterung der gesamten Situation als Grundlage und wesentliche Voraussetzung Ihrer weiteren Entscheidungen.

6)
Prüfen Sie die Einschaltung von Aufsichtsbehörden, Standesvertretungen und Staatsanwaltschaften auf Grund des dringenden Verdachtes strafbarer Handlungen (Untreue, Betrug, Verdeckungshandlungen etc.) zu Lasten der Kommanditisten.

Hierin sehen wir Ihre einzige Chance, Ihre Rechte auf Schadenersatz zu wahren und weitere Schadenspotentiale (Rückzahlung unzulässiger Ausschüttungen) zu minimieren und beachten Sie:

„Das Kind liegt schon sehr lange im Brunnen, und es ist bereits fünf vor 12“.

Auf Wunsch und Anfrage stehen wir Ihnen und / oder von Ihnen benannten und bevollmächtigten Fachleuten und Vertrauten gerne in allen hier benannten Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung, zumal nur ein möglichst gemeinsames Vorgehen zielführend sein kann und wird.

XI    Wahren Sie Ihre letzte Chance

Werden Sie Mitglied in der Aktionsgemeinschaft (einen Aufnahmeantrag finden Sie hier).
Retten Sie Ihre Forderung, indem Sie verjährungshemmende Maßnahmen einleiten.
Fordern Sie die Verantwortlichen zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung auf. Angeblich soll dies in Einzelfällen bereits passiert sein. Belege hierüber liegen uns bedauerlicherweise nicht vor. Sofern Ihnen hierüber ein Beleg vorliegt, bitten wir um Übersendung.
Sollte die Gegenseite nicht auf die Einrede der Verjährung verzichten, haben wir einen kostengünstigen Weg für unsere Mitglieder der Aktionsgemeinschaft gefunden.


Zur Verifizierung der oben benannten Sachverhalte weisen wir beispielhaft auch auf folgende Presseberichte hin:

„Wirbel im Paradies“; Reportage über die Projektvision in Magazin FOCUS vom 24.10.1994

„Sünden im Paradies“; Magazin FOCUS vom 30.07.2001

„Glanz und Tristesse“; Süddeutsche Zeitung vom 07./08.08.2010

„Fleesensee - Fonds in Turbulenzen“; Magazin FOCUS vom 11.07.2011

„Kapitalnot in Prestige - Herbergen“; Nordkurier vom 14.07.2011

„In Fleesenseenot“; SUPERillu vom 21.07.2011

„Schimmel in der Therme“; DER SPIEGEL vom 22.08.2011

„Land Fleesensee droht die Zahlungsunfähgkeit“; Immobilien Zeitung vom 01.09.2011.